Wenn das Haus die Beziehung überlebt, beginnt eine Aufgabe, die mit beiden Namen unterschrieben werden muss.
Scheidung / Trennung mit Immobilie ist kein juristischer Sonderfall, sondern eine Lebenslage, in der zwei Menschen gleichzeitig finanzielle, rechtliche und emotionale Entscheidungen treffen müssen, ohne sich noch einig zu sein. Was dabei zählt, sind klare Fristen, eine ehrliche Sicht auf das gemeinsame Vermögen und ein Weg, der für beide Seiten tragbar bleibt.
Modul eins
Was passiert mit Ihnen.
Eine Scheidung / Trennung mit Immobilie wird selten in dem Moment greifbar, in dem die Entscheidung fällt. Sie wird greifbar in den Wochen danach, wenn die ersten Fragen kommen, die niemand wirklich gestellt haben wollte. Wer bleibt im Haus. Wer zieht aus. Wer zahlt die Rate. Wie weit reicht das Geld. Wie schnell darf es gehen. Wie ruhig darf es bleiben.
Sie merken in diesen Wochen, dass alle Antworten miteinander zu tun haben. Die Frage, wer bleibt, hängt an der Frage, wer den Kredit weiter trägt. Die Frage, ob die Immobilie verkauft wird, hängt an der Frage, ob beide Seiten dasselbe Bild vom Wert haben. Und über allem steht eine Zeitachse, die nicht Sie bestimmen, sondern das Familienrecht.
Was hier hilft, ist eine Stimme, die nicht Teil der Scheidung / Trennung ist. Anwälte vertreten je eine Seite. Mediatoren vermitteln zwischen zwei Standpunkten. Ein Ratgeber für die Immobilie schaut nur auf die Immobilie und sortiert die Sachfragen so, dass Sie und Ihr ehemaliger Partner gemeinsam eine Grundlage haben, von der aus weiterverhandelt werden kann.
Modul zwei
Was passiert mit Ihrer Immobilie.
Eine Immobilie, die zwei Eheleuten gehört, bleibt während der Scheidung / Trennung zunächst beiden, unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Erst die güterrechtliche Auseinandersetzung trennt die wirtschaftliche Beteiligung. Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Beim Ende der Ehe wird der Zugewinn beider Seiten verglichen und ausgeglichen, geregelt in § 1378 BGB. Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, schuldet die Hälfte der Differenz an die andere Seite.
Für die Immobilie selbst gibt es vier praktische Wege. Erstens, eine Seite übernimmt die Immobilie und zahlt die andere aus, was eine neue Bankfinanzierung und eine saubere Bewertung voraussetzt. Zweitens, beide Seiten verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös nach Abzug der Belastungen. Drittens, die Immobilie wird übergangsweise weiter gemeinsam gehalten, etwa bis Kinder eine bestimmte Lebensphase abgeschlossen haben, was vertraglich klar geregelt sein muss. Viertens, im streitigen Fall die Teilungsversteigerung, die in der Praxis selten zu einem fairen Ergebnis führt und für beide Seiten meist die teuerste Lösung ist.
Parallel läuft der Versorgungsausgleich nach Versorgungsausgleichsgesetz, in dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Seiten geteilt werden. Diese Größe ist für die Entscheidung über die Immobilie selten direkt relevant, beeinflusst aber die finanzielle Tragfähigkeit einer Übernahme, weil das verfügbare Einkommen nach dem Scheidungsverfahren anders aussehen kann als davor.
Modul drei
Was Sie jetzt tun können.
Drei Schritte tragen die Lebenslage Scheidung / Trennung, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Erstens, klären Sie früh eine ehrliche Sicht auf das gemeinsame Vermögen. Dazu gehört eine realistische Wertschätzung der Immobilie, die nicht von einer Seite allein in Auftrag gegeben wird, sondern auf einer Grundlage entsteht, die beide akzeptieren können. Wer mit unterschiedlichen Wertvorstellungen in die Verhandlung geht, verliert Wochen in einer ohnehin angespannten Phase.
Zweitens, prüfen Sie die Finanzierungsrealität, bevor Sie über Wege entscheiden. Eine Übernahme durch eine Seite ist nur tragbar, wenn die Bank die alleinige Last anerkennt und der bisherige Mitschuldner aus dem Vertrag entlassen wird. Eine gemeinsame Weiterführung über das Trennungsjahr hinaus muss schriftlich fixiert sein, sonst entstehen rechtliche Reibungen, die die Scheidung / Trennung verlängern.
Drittens, holen Sie sich eine immobilienspezifische Beratung, die nicht Teil eines anwaltlichen Mandats und nicht Teil einer Mediation ist. Sie verkaufen, übernehmen oder behalten weiterhin selbst. Sie haben nur eine Stimme an Ihrer Seite, die nur die Immobilie versteht und nicht an einer Provision verdient. Mehr als zwanzig Jahre in der Immobilienwirtschaft helfen genau an dieser Stelle, weil die Wege gut kartiert sind und die Fallen früh sichtbar werden.
Drei Phasen
Drei Phasen, drei Zeitfenster, drei Entscheidungen.
Eine Scheidung / Trennung folgt einer Zeitachse, die das Familienrecht setzt. Wer in der falschen Phase die falsche Entscheidung trifft, verschiebt die nächste Phase oder verteuert sie. Wer die Phasen ruhig nimmt, entscheidet meist besser.
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Phase 01
Trennungsjahr
Vor dem Scheidungsantrag steht ein Jahr getrennt leben, festgelegt in § 1565 BGB. Diese Phase wird selten geplant, sie passiert. In dieser Zeit entstehen die Antworten auf die Frage, wer im Haus bleibt, wer zahlt und was mit dem gemeinsamen Eigentum geschieht.
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Phase 02
Scheidungsantrag
Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht eine Seite den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Einvernehmlich oder streitig entscheidet, wie schnell und mit welchen Folgekosten das Verfahren läuft.
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Phase 03
Auseinandersetzung
Das gemeinsame Vermögen wird aufgeteilt. Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB und Versorgungsausgleich nach Versorgungsausgleichsgesetz greifen. Für die Immobilie gibt es vier Wege, von Übernahme durch eine Seite bis zum gemeinsamen Verkauf am Markt.
Scheidung / Trennung
Wenn aus einem Zuhause zwei Leben werden.
Band eins der Reihe nimmt die Lebenslage Scheidung / Trennung von der ersten Frage bis zur Auseinandersetzung in den Blick. Er begleitet beide Seiten durch Trennungsjahr, Wertklärung, Finanzierungsfragen und die vier Wege für die gemeinsame Immobilie. Er ist als Ratgeber geschrieben, nicht als Werbestück.
Zum RatgeberErstberatung zur Lebenslage
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Was Sie mitbringen
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Was wir besprechen
Wert der Immobilie, mögliche Wege für die Auseinandersetzung, Tragbarkeit einer Übernahme und welcher Schritt für Sie heute der nächste ist.
Was danach passiert
Sie gehen mit einer klaren Einschätzung aus dem Gespräch und wissen, welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist. Eine Fortsetzung kommt nur, wenn Sie das wünschen.
Platzhalter Buchungsfenster
Hier erscheint das Buchungsfenster für die fünfzehnminütige Erstberatung, sobald der Bereich in den sichtbaren Teil der Seite kommt. Die Vorlauffrage zur Lebenslage Scheidung / Trennung wird beim Öffnen automatisch vorbelegt.
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Frist von sechs Wochen, Erbengemeinschaft, Steuerlast, Verkauf oder Behalten.
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